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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16   

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https://dejure.org/2017,97878
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16 (https://dejure.org/2017,97878)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2017 - L 5 SB 103/16 (https://dejure.org/2017,97878)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2017 - L 5 SB 103/16 (https://dejure.org/2017,97878)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16
    Mit seinem Urteil vom 16. März 2016 (- B 9 SB 1/15 R -) habe das BSG nochmals herausgestellt, dass nach den in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) enthaltenen Regelungen zum Merkzeichen "aG" neben orthopädischen und inneren Leiden nur neurologische Erkrankungen wie z.B. Parkinson, MS oder ALS für das Merkzeichen "aG" in Betracht zu ziehen seien.

    Das BSG hat, worauf der Beklagte zu Recht hinweist, die Regelung über die Anerkennung der Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" ihrem Zweck entsprechend eng ausgelegt (vgl. zuletzt: Urteil vom 16. März 2016 - B 9 SB 1/15 R -, juris Rn. 15 mit weiteren Nachweisen).

    Verdeutlicht werden soll, dass bei der Gleichstellung nicht auf die Art der Erkrankung, sondern auf die Auswirkungen der bestehenden Behinderungen abzustellen ist (so auch BSG, Urteil vom 16. März 2016 - B 9 SB 1/15 R -, juris Rn. 16 unter Hinweis auf BR-Drucks. 400/76 S. 4 und BR-Drucks. 400/1/76 S. 4).

    Soweit der Beklagte auf das Urteil des BSG vom 16. März 2016 (- B 9 SB 1/15 R -) abstellt und hinweist, dass das BSG nochmals herausgestellt habe, dass die in den VMG enthaltenen Regelungen zum Merkzeichen "aG" neben orthopädischen und inneren Leiden nur neurologische Erkrankungen wie z.B. Parkinson, Multiple Sklerose oder Amyothrophe Lateralsklerose für das Merkzeichen "aG" in Betracht zu ziehen seien, vermag der Senat diese Bewertung weder aus den oben aufgezeigten rechtlichen Vorgaben noch aus der zitierten Entscheidung des BSG zu gewinnen.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16
    Mit dem BSG (Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -) sei auf die Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf die Bewegungseinschränkung anderer Art abzustellen.

    Der umfassende Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (vgl. Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz; Art. 5 Abs. 2 UN-Behinderten-rechtskonvention - UN-BRK - hierzu BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R -, juris Rn. 31; BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -, juris Rn. 23: die UN-BRK als orientierende Auslegungshilfe) bei der Prüfung des Merkzeichens "aG" (anders z.B. bei faktischer Blindheit im Rahmen des Merkzeichens "Bl": LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. Juni 2016 - L 5 SB 113/14 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.

    Der Senat geht auf der Grundlage dieser Befunde nach eigener Urteilsbildung im Rahmen seiner tatricherlichen Würdigung und einer Gesamtschau aller vorliegenden Umstände (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -, juris Rn. 22) davon aus, dass die Gehfähigkeit der schwerbehinderten Klägerin, wie die Sachverständige Dr. J. ausgeführt hat, seit Mai 2011 so stark eingeschränkt ist, dass es ihr unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen und sie sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen kann.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu psychogenen Gangstörungen beim Merkzeichen "G" (Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R -) seien nicht auf das Merkzeichen "aG" zu übertragen.

    Die Revision wird mit Blick auf die zu der Rechtsprechung des erkennenden Senates abweichenden und oben erwähnten Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg zu der klärungsbedürftigen (vgl. die vergleichbare bereits vom BSG geklärte Rechtsfragefrage zu psychischen Gangstörungen beim Merkzeichen "G" mit Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R -) und klärungsfähigen Rechtsfrage, ob auch dissoziative Bewegungsstörungen im Rahmen der Bewertung von Gleichstellungsfällen bei dem Merkzeichen "aG" als "Erkrankung" im Sinne des Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO (Rn. 130) zu berücksichtigen sind, zugelassen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2014 - L 8 SB 2723/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16
    Mit dem LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2014 - L 8 SB 2723/13 -) könne eine psychogene Gangstörung, die lediglich bewirke, dass ein tatsächlich vorhandenes Gehvermögen nicht ausgenutzt werde, keine außergewöhnliche Gebehinderung begründen.

    Soweit der Beklagte auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2014 (- L 8 SB 2723/13 -) abstellt und ausführt, dass eine psychogene Gangstörung, die lediglich bewirke, dass ein tatsächlich vorhandenes Gehvermögen nicht ausgenutzt werde, keine außergewöhnliche Gebehinderung begründen könne, vermag der Senat dieser Rechtsauffassung nicht folgen, weil sie sich - wie aufgezeigt - weder aus dem Sinn und Zweck der Regelung zu dem Merkzeichen "aG", noch mit dem Wortlaut oder im Rahmen der historischen Auslegung begründen lässt.

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16
    Der umfassende Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (vgl. Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz; Art. 5 Abs. 2 UN-Behinderten-rechtskonvention - UN-BRK - hierzu BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R -, juris Rn. 31; BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -, juris Rn. 23: die UN-BRK als orientierende Auslegungshilfe) bei der Prüfung des Merkzeichens "aG" (anders z.B. bei faktischer Blindheit im Rahmen des Merkzeichens "Bl": LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. Juni 2016 - L 5 SB 113/14 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 5 SB 113/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SB 103/16
    Der umfassende Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (vgl. Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz; Art. 5 Abs. 2 UN-Behinderten-rechtskonvention - UN-BRK - hierzu BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R -, juris Rn. 31; BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -, juris Rn. 23: die UN-BRK als orientierende Auslegungshilfe) bei der Prüfung des Merkzeichens "aG" (anders z.B. bei faktischer Blindheit im Rahmen des Merkzeichens "Bl": LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. Juni 2016 - L 5 SB 113/14 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
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